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Häufig gestellte Fragen

Ist Ihre Frage hier nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Telefon: 055 285 10 10
E-Mail: info@aph-staedtli.ch

Ich möchte gerne ins Altersheim einziehen, kann mir den Aufenthalt jedoch nicht leisten. Wie muss ich vorgehen?

Jede EinwohnerIn hat das Recht, bei entsprechendem Bedarf in eine Pflegeinstitution einzutreten - unabhängig der finanziellen Verhältnisse. Die Wohngemeinde leistet auf Antrag eine subsidäre Kostengutsprache, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Vorauszahlung vor dem Heimeintritt zu bezahlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kann ich mich im Altersheim Städtli in eine "Warteliste" eintragen?

Die Entscheidung, in ein Altersheim zu ziehen, ist für viele ältere Menschen eine grosse Herausforderung und ein Prozess. Sobald wir Ihre schriftliche (vorsorgliche) Anmeldung haben, notieren wir Ihre Angaben gerne auf unserer Warteliste. Bitte melden Sie sich bei wieder bei uns, sobald Ihr Wunsch nach einem Eintritt ins Altesheim konkret wird. Wir ändern Ihre vorsorgliche Anmeldung dann in eine dringende Anmeldung. Sobald dann ein Zimmer frei wird, informieren wir Sie über den Eintrittstermin (Eintritt muss dann innert 2 - 4 Wochen erfolgen können).

Ist das Altersheim Städtli für mich die richtige Wahl?

Die Entscheidung, von zuhause ins Altersheim zu wechseln, ist für Senioren und ihre Angehörigen eine grosse Herausforderung. Diesem Schritt geht meistens eine lange Phase des Nachdenkens und Abwiegens voran. Denn das Thema «Altersheim» ist für die meisten älteren Menschen mit negativen Vorstellungen und Ängsten verbunden. Ein schönes Zuhause soll sorgfältig ausgewählt sein. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungs-Termin, damit Sie die Räumlichkeiten des Altersheim Städtli und die Leitungspersonen kennen lernen können. Es steht Ihnen frei, auf Voranmeldung in unserem Haus zum Mittagessen zu kommen. Sie lernen Sie das Altersheim und seine Pensionäre bereits vor einem allfälligen Eintritt kennen.

Wer entscheidet über eine Aufnahme ins Altersheim Städtli?

Der Wunsch nach einem möglichst baldigen Eintritt ins Altersheim und das Angebot an freien Zimmern sind leider sehr oft nicht miteinander zu vereinbaren. Sobald ein Zimmer frei wird, kontaktieren wir Personen, die sich auf der Warteliste eingetragen haben. Über die freie Kapazität informieren wir zusätzlich die Sozialdienste des Spital Linth. Die Dringlichkeit (gesundheitlicher und persönlicher Zustand der interessierten Person) sowie der Wohnort (UznerInnen haben Vorrang) sind entscheidend für eine konkrete Neuaufnahme. Als kleines Alters- und Pflegeheim sind wir nicht in der Lage, sämtliche Pflege- und Betreuungsbedürfnisse abzudecken. Deshalb müssen wir manchmal auch aus fachlichen Gründen von einer Aufnahme absehen.

Wie kann ich mich anmelden?

Wenn Sie sich für einen Eintritt ins Altersheim interessieren, melden Sie sich bitte via Email oder telefonisch bei uns. Ein Gespräch mit der Leitung Altersheim kann viele Ihrer Fragen klären, vermittelt uns einen Eindruck über Ihre aktuelle Situation und hilft die Dringlichkeit Ihres Eintritts festzulegen. Für eine vorsorgliche Anmeldung genügt das Einsenden des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars mit einem entsprechenden Vermerk. Vor einem konkreten Eintritt benötigen wir zusätzlich einen ärztlichen Bericht / Spitexüberweisung / Autrittsbericht Spital. So lernen wir Ihre Diagnosen kennen und können abschätzen, ob wir in der Lage sind, Sie fachgerecht und gut zu begleiten. Bitte beachten Sie, dass wir eine Warteliste führen. 

Welche Einrichtung stellt das Altersheim den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung?

Ihr zukünftiges Zimmer verfügt über eine Nasszelle (Dusche, Waschbecken, WC), einen Balkon und Einbauschränke. Das Zimmer ist möbliert mit einem Pflegebett und einem Nachttisch. Sie können das Zimmer mit Ihren eigenen Möbeln und Bildern einrichten. Zur Mitbenutzung stehen Ihnen alle öffentlichen Räumlichkeiten (Aufenthaltsbereiche inkl. Bibliothek auf Ihrer Etage, medizinische Trainingsgeräte, Speisesaal, Cafeteria, Kapelle) zur Verfügung.

Muss ich die Heimkosten aus meinem Vermögen bezahlen, falls die AHV und die Pensionskasse zur Deckung nicht ausreichen?

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die konkreten Kosten eines Heimaufenthalts. Für Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung Ihrer Wohngemeinde oder an die SVA SVA St. Gallen / EL

Habe ich bei tiefem Einkommen und wenig Vermögen Anspruch auf AHV-Ergänzungsleistungen?

Bitte klären Sie konkrete Fragen zur Finanzierung bzw. zum Anrecht auf Ergänzungsleistungen bei der zuständigen Abteilung Ihrer Wohngemeinde oder bei der SVA St. Gallen. Hier finden Sie weiterführende Antworten: SVA St. Gallen / EL
 

Welche Kosten werden verrechnet, wenn ich vorübergehend nicht im Altersheim Städtli wohne (bspw. wegen Ferien oder Spitalaufenthalt)?

Diese Frage wird in der jeweils aktuellen Taxordnung geregelt. Pflege- und Betreuungstaxen werden bei einem Spital- oder Ferienaufenthalt nicht verrechnet. Die Heimtaxe wird ebenfalls leicht reduziert. Für die Nichtverrechnung von Taxen gelten Limiten. Der Abreise- bzw. der Ankunftstag werden als Anwesenheit gereichnet.

Können Bewohnerinnen und Bewohner ein Haustier halten?

Bitte klären Sie diese Frage im konkreten Fall mit der Leitung Altersheim.